Laut IQWIG hat MRT-gesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie bei Uterusmyomen Potenzial die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus zu reduzieren. Einkäufer sollten bei zukünftigen Beschaffungsentscheidungen die Gutachten des IQWIG berücksichtigen. Dadurch können Kosten gespart oder Erlöse optimiert werden.
Erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes 2012 kann das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine Bewertung des Potenzials einer neuen Behandlungsmethode nach § 137e des Sozialgesetzbuchs – Fünftes Buch (SGB V) veröffentlichen. Thema der Potenzialbewertung ist die magnetresonanzgesteuerte hochfokussierte Ultraschalltherapie zur Behandlung des Uterusmyoms.
Gutartige Gewebeknoten in der Gebärmutter gehen oft mit Schmerzen oder Krämpfen und verstärkten Monatsblutungen einher. Sie werden herkömmlich durch Arterienembolisation oder durch operative Entfernung der Myome (Myomektomie) oder der Gebärmutter (Hysterektomie) behandelt. Sie können aber auch durch einen genau auf das jeweilige Myom fokussierten Ultraschallimpuls erhitzt und so zerstört werden. Dabei wird die Fokussierung durch Magnetresonanztomografie überwacht.
Diese neue Methode hat im Vergleich zu anderen Interventionen das Potenzial, die Krankenhausverweildauer zu verringern und die Rückkehr zu normalen Aktivitäten zu beschleunigen. Eine Erprobungsstudie zur Gewinnung der notwendigen Erkenntnisse für eine Nutzenbewertung ist laut IQWiG möglich.
Die sogenannte Erprobungsregelung (§ 137e SBG V) wurde mit dem Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) 2012 eingeführt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann Richtlinien zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beschließen, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die aber „das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative“ erkennen lassen. Damit hat der G-BA Gelegenheit, klinische Studien anzustoßen und so die Evidenzlage zu verbessern.
Im April 2014 erteilte der G-BA dem IQWiG zwei Aufträge, in denen es um dieselbe Methode ging, deren Potenzial gleich zwei Antragsteller bewertet wissen wollten. In seinen inhaltlich identischen Potenzialbewertungen E14-04 und E14-05 konnte das Institut aus den eingereichten Unterlagen zunächst kein Potenzial ableiten: Mangels vergleichender Studiendaten war nicht zu erkennen, ob die neue Methode womöglich wegen einer geringeren Invasivität Vorteile für die Patientinnen mit sich bringt und ob sie überhaupt wirksamer ist als ein Placebo oder der Verzicht auf eine Behandlung.
Das IQWiG hat bislang 17 Potenzialbewertungen neuer Methoden gemäß § 137e SGB V durchgeführt. Öffentlich bekannt sind nur diejenigen Methoden, für die der G-BA Beratungsverfahren zur Erstellung von Erprobungsrichtlinien eingeleitet hat. Von den Berichten des IQWiG sind 15 bislang unveröffentlicht. „Das passt nicht so recht zu den Prinzipien des Instituts“, kommentiert IQWiG-Leiter Jürgen Windeler diese Besonderheit. „Transparenz in Sachen Arbeitsmethoden, -abläufe und -ergebnisse ist im IQWiG oberstes Gebot: Zum guten wissenschaftlichen Arbeiten gehört, dass andere unser Tun nachvollziehen und kritisch überprüfen können.“
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GoaCDtTd (Sonntag, 18 September 2022 09:18)
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lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 06:58)
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lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 07:00)
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lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 13:59)
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lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 14:00)
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