Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/30505) angenommen. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen.
Heute ist ein guter Tag! Zumal noch vor wenigen Wochen ein erneuter Zwangsarbeitsskandal das deutsche Gesundheitswesen erschüttert hatte. Einer der größten Hersteller von Nitril-Handschuhen setzt Zwangsarbeit ein. Deutsche Kliniken kauften bei diesem Hersteller direkt oder indirekt ein.
Zum verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.
Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.
Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren:
Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.
Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.
Änderungen im Sozialausschuss:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen. So sollen nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen.
Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.
Für Kliniken und seine Lieferanten wird es nun konkret: Die Anforderungen stehen fest, die Vorbereitungen können beginnen...
In Vorbereitung zu unserem "1. ZUKE Green Kongress - nachhaltiger Einkaufen und Wirtschaften im Krankenhaus" am 23.11.2021 werden wir konkrete Anwendungsfelder in den nächsten Wochen per Webinar und Podcast mit Ihnen diskutieren.
Deutsches vs. Europäisches Lieferkettengesetz
Quelle: Roedel Partner
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GoaCDtTd (Sonntag, 18 September 2022 12:42)
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lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 11:23)
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