Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mehr Transparenz: Unternehmen in der EU müssen ab 2024 über ihre Nachhaltigkeit berichten.  


Alle Unternehmen in der Europäischen Union über 250 Mitarbeiter und über 40 Millionen Umsatz - also auch die meisten Kliniken - müssen Verbraucher:innen und Patient:innen künftig über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten informieren.   Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am 21.06.2022 auf neue Berichtspflichten, die ab 2024 für die Firmen gelten sollen. Das Regelwerk heißt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).   


Kliniken müssen dann künftig über ihre Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards berichten. Diese Daten sollten von unabhängiger Seite geprüft und zertifiziert werden.  


Stefan Krojer von ZUKE Green rechnet damit, dass die Kliniken ihre Prozesse umstellen, zusätzliches Personal einstellen und die Einhaltung von Vorgaben streng kontrollieren müssen. Das alles kostet viel Zeit und Geld. ZUKE Green wird hier zukünftig Hilfestellung leisten.   


Mehr zum Thema #CSRD Nachhaltigkeitsberichtserstattung 

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Kommentare: 8
  • #1

    GoaCDtTd (Sonntag, 18 September 2022 13:16)

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  • #2

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 12:15)

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  • #3

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 12:17)

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  • #4

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 20:48)

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  • #5

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 20:49)

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  • #6

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 20:50)

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  • #7

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 20:51)

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  • #8

    lxbfYeaa (Montag, 13 Februar 2023 20:52)

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