Oft beabsichtigen Kliniken Nachhaltigkeitskriterien in ihre Vergabeverfahren mit aufzunehmen. Nicht zuletzt aufgrund vergaberechtlicher Unsicherheit scheitert dieses Vorhaben aber letztendlich oft. Zu unklar ist vielen Kliniken, welche Nachhaltigkeitskriterien als Eignungs- und Entscheidungskriterien angewandt werden können, ohne das Verfahren zu gefährden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dies und weitere Schwachstellen im aktuellen Vergaberecht erkannt und will das Vergaberecht mit einem “Vergabetransformationspaket” ändern.
Das BMWK kündigt deshalb eine praxisorientierte Modernisierung an. Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsvorhabens sollen Interessensgruppen durch eine Konsultation einbezogen werden. Die per E-Mail eingereichten Antworten fließen in die Vorbereitung von vertieften Stakeholder-Fachgesprächen und der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes ein.
Hintergrund des Vorhabens ist der Koalitionsvertrag. Darin setzen sich SPD, Grüne und FDP das Ziel, „die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte."
Unternehmen, Organisationen, Verbänden sowie Bürger:innen wird mit Hilfe eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Meinungen und Ideen zur Vergabetransformation als Antworten einzubringen. Die Konsultation umfasst 21 Fragen in fünf Aktionsfeldern, zu denen die schriftliche Stellungnahme bis zum 14.02.2023 per E-Mail an vergabetransformation@bmwk.bund.de abgegeben werden kann. Es ist eine Veröffentlichung der Stellungnahmen beabsichtigt.
Die Konsultation betrifft folgende fünf Aktionsfelder:
- Aktionsfeld 1: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung
- Aktionsfeld 2: Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung
- Aktionsfeld 3: Digitalisierung des Beschaffungswesens
- Aktionsfeld 4: Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren
- Aktionsfeld 5: Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen
Die ZUKE Community beabsichtigt eine eigene Stellungnahme dem BMWK vorzulegen.