LkSG & CSDDD - Was erwartet das Gesundheitswesen in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Flut neuer EU-Regelungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen, die sukzessive in nationales Recht umgesetzt werden sollen, macht auch vor dem deutschen Gesundheitswesen nicht halt. Bereits seit dem 1.  Januar 2023 sind Krankenhäuser und andere Einrichtungen der Branche mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgefordert, nicht nur ihre Einkaufs- und Logistikprozesse aufgrund der allgemeinen Versorgungskrise weiter bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu optimieren, sondern auch ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Erreichung globaler ESG-Ziele nachzukommen. Hierzu müssen die betroffenen Unternehmen einen umfangreichen Pflichtenkatalog erfüllen, der die Arbeits- und Umweltbedingungen, unter denen Arzneimittel, Medizinprodukte und Krankenhausbedarf hergestellt werden, transparenter macht, um möglichen Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltschutz entlang globaler Lieferketten vorzubeugen oder entgegenzuwirken.  Ab 2024 gilt das LkSG auch für Unternehmen der Gesundheitswirtschaft mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Standort in Deutschland.

Alles in allem eine Herkulesaufgabe, die - wie Best Practices nach fast einem Jahr LkSG zeigen - nur durch die Etablierung völlig neuer Prozesse und vor allem durch den Einsatz digitaler Lösungen seitens der Unternehmen zu bewältigen ist, da große Mengen relevanter Daten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden müssen.

CSDDD: Betroffene Kliniken müssen ihre Wertschöpfungsketten noch genauer unter die Lupe nehmen

Aber nicht nur das LkSG wird ab 2024 den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitern: Mit der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die voraussichtlich bis Ende 2023 verabschiedet wird, will die EU die nationalen Rahmenbedingungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten harmonisieren und diese umfassend erweitern. Bis spätestens Ende 2025 muss die neue EU-Richtlinie dann in nationales Recht umgesetzt und das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette entsprechend angepasst werden.

 

Im Gegensatz zum LkSG wird die CSDDD europäische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro betreffen. Für Unternehmen in Risikobranchen, z.B. in der Textil-, Agrar- oder Rohstoffindustrie, soll die Richtlinie bereits ab 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro pro Jahr gelten. Auch Unternehmen außerhalb der EU sollen in den Anwendungsbereich fallen, sofern sie einen Umsatz von

mehr als 150 Millionen Euro erzielen und davon mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Dass dies unmittelbare Auswirkungen auch auf Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in Deutschland haben wird, steht für die Entscheider in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen außer Frage. Fest steht, dass betroffene Unternehmen die Übergangsfrist bis Ende 2025 / Anfang 2026 nutzen sollten, um sich rechtzeitig auf die neuen bzw. geänderten Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorzubereiten - nicht zuletzt, weil die EU eine zivilrechtliche Haftung einführen und auch den Sanktionsrahmen erweitern will.

 

LkSG & CSDDD – Wie können Unternehmen der Gesundheitsbranche sich jetzt informieren?

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und weitere Unternehmen des deutschen Gesundheitswesens sollten sich angesichts der weitreichenden Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung daher einige Fragen stellen: Vor welchen Herausforderungen stehen wir in Sachen CSDDD mit unseren Lieferanten? Welche Anforderungen sind seitens der zuständigen Behörden hinsichtlich der Definition und Auslegung der neuen Regularien zu erwarten? Wie sehen erfolgsversprechende Best Practice Beispiele aus? 

 

Um all diese Fragen zu beantworten, veranstaltet das Mannheimer Softwareunternehmen osapiens am Dienstag, den 14. November, von 15:00 bis 16:00 Uhr das Webinar ‚Ready for LkSG‘, das sich vor allem an den Einkauf betroffener Unternehmen richtet. Das Webinar beantwortet Fragen, gibt Updates zu den regulatorischen Anforderungen, erläutert die Unterschiede zwischen LkSG und CSDDD und konkretisiert Lösungsansätze.

 

Die Teilnahme ist kostenlos.