Noch immer keine EU-Mehrheit für die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD).
Der Kompromiss hat nicht die notwendige Unterstützung gefunden. Dies teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. "Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen." Ein neuer, dritter Versuch einer Abstimmung könnte am Freitag oder am nächsten Tag stattfinden.
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, die in der EU tätig sind, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihrer Lieferkette aktiv zu verfolgen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
- **Anwendungsbereich**: Das geplante EU-Lieferkettengesetz wird erstmals länderübergreifend eine einheitliche und verbindliche Regelung schaffen. Unternehmen mit voraussichtlich **250 Arbeitnehmer:innen** und einem weltweiten Nettoumsatz von **40 Millionen Euro** werden betroffen sein.
- **Verschärfungen**: Der Entwurf verschärft die Vorgaben des bisherigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in wesentlichen Punkten. Dazu gehört die Einführung einer **zivilrechtlichen Haftung** und die Erweiterung des Sanktionsrahmens.
- **Zeitplan**: Nach dem Beschluss durch den europäischen Regelungsgeber muss die **Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)** innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Das europäische Lieferkettengesetz ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Verantwortung und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Rohstoff bis zum Kunden – wahrzunehmen.
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