Änderungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Omnibus-Verordnung

 

Breaking-News aus Brüssel: Änderungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung - gemäß der Omnibus-Verordnung vom 26.02.2025 soeben veröffentlicht. 

 

 

Die wichtigsten Änderungen --> siehe Tabelle. 

Quelle: Stefan Krojer
Quelle: Stefan Krojer

 

 

Dieser Omnibus-Entwurf muss aber noch durch das EU-Parlament und den EU-Rat. Dort könnte der Entwurf verändert oder komplett einkassiert werden. 

 

Was bedeutet das für ESG-Verantwortliche in den Unternehmen?

  1. Jetzt kann die CSRD-Umsetzung von Unternehmen über 1.000 Mitarbeitende rechtssicher fortgesetzt werden.
  2. Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen werden zukünftig ESG-Daten sammeln und messen müssen, da Banken Nachhaltigkeitsdaten abfragen werden, z.B. zur Kreditvergabe. 
  3. Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen können freiwillig den dem VSME-Standard berichten. 

 

 

Welche weiteren Implikationen hat die Omnibus Regelung für Unternehmen? Das erfahren Sie auf unseren ESG Impact Workshops - siehe osapiens Webseite.

 

Brüssel, den 26.02.2025 - Die EU-Kommission stellt die Omnibus Regelung vor.
Brüssel, den 26.02.2025 - Die EU-Kommission stellt die Omnibus Regelung vor.

Omnibus Entwurf vom 26.02.2025

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Omnibus Vorschlag der EU-Kommission vom 26.02.2025
Omnibus.pdf
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Omnibus Entwurf vom 26.02.2025

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Pressemitteilung vom 26.02.2025 (Englisch)
Commission_simplifies_rules_on_sustainab
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FAQ (Fragen und Antworten)

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Fragen und Antworten
Questions_and_answers_on_simplification_
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Offizielle Links zu den Dokumenten (EU-Kommission)