
Breaking-News aus Brüssel: Änderungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung - gemäß der Omnibus-Verordnung vom 26.02.2025 soeben veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen --> siehe Tabelle.

Dieser Omnibus-Entwurf muss aber noch durch das EU-Parlament und den EU-Rat. Dort könnte der Entwurf verändert oder komplett einkassiert werden.
Was bedeutet das für ESG-Verantwortliche in den Unternehmen?
- Jetzt kann die CSRD-Umsetzung von Unternehmen über 1.000 Mitarbeitende rechtssicher fortgesetzt werden.
- Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen werden zukünftig ESG-Daten sammeln und messen müssen, da Banken Nachhaltigkeitsdaten abfragen werden, z.B. zur Kreditvergabe.
- Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen können freiwillig den dem VSME-Standard berichten.
Welche weiteren Implikationen hat die Omnibus Regelung für Unternehmen? Das erfahren Sie auf unseren ESG Impact Workshops - siehe osapiens Webseite.
